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EU-Energieeffizienzrichtlinie (eed)

Fernablesung als Vorgabe für Heizkostenverteiler und Zähler

Im Jahr 2018 wurde im Rahmen des Pakets „Saubere Energie für alle Europäer“ als neues Ziel festgelegt, den Energieverbrauch bis zum Jahr 2030 um mindestens 32,5 % zu senken. Zu diesem Zweck ist am 24.10.2018 die Novellierung der Energieeffizienzrichtlinie (Energy Efficiency Directive), kurz EED der EU in Kraft getreten und betrifft nun auch Verbraucher und Immobilienbetreiber. Zum 25.10.2020 wurde die Richtlinie in deutsches Recht überführt und ist seitdem auch hierzulande verpflichtend.

Informationen zu Vorgaben bei der Fernablesung von Messtechnik in der Energieeffizienzrichtlinie (EED).

Das bedeutet, dass nur noch fernauslesbare Heizkostenverteiler und Zähler installiert werden dürfen. Für die Ablesung fernauslesbarer Geräte ist damit kein Zugang zu den einzelnen Wohnungen oder Einheiten mehr erforderlich. Darüber hinaus werden im Zuge der Energieeffizienzrichtlinie die Verbraucher unterjährige Verbrauchsinformationen erhalten, um Einsparpotenziale frühzeitig zu erkennen und zu nutzen.

Was ändert sich wann?

  24.10.2018: Die Energieeffizienzrichtlinie der EU tritt in Kraft und wird in der folgenden Zeit in nationales Recht übersetzt.

  25.10.2020: Es dürfen nur noch fernauslesbare Zähler und Heizkostenverteiler installiert werden. Dort wo fernauslesbare Technik verbaut ist, müssen mindestens halbjährig, auf Anfrage vierteljährlich, Verbrauchsinformationen bereitgestellt werden.

  01.01.2022: Eine monatliche Verbrauchsinformation hat überall dort zu erfolgen, wo fernauslesbare Messtechnik verbaut ist.

  01.01.2027: Alle Heizkostenverteiler sowie sonstige verbaute Messtechnik muss fernauslesbar sein. Die installierten Geräte sind dementsprechend nachzurüsten oder auszutauschen.

Unsere Lösung

Umsetzung der EED auf allen Ebenen

Sie verfügen noch nicht über eine fernauslesbare Messtechnik und die Möglichkeit Ihre Energiedaten zu visualisieren und auszuwerten? Dann haben Sie mit energielenker den richtigen Partner an Ihrer Seite, um die Vorgaben der EED zu erfüllen. Mit der energielenker monitoring suite bieten wir Ihnen alle Möglichkeiten, um Ihre Energiedaten zu erfassen, zu analysieren und auszuwerten. Zudem beschaffen und installieren wir auf Wunsch die benötigte fernauslesbare Hardware, welche mittels der Funktechnologie LoRaWAN kommuniziert, denn LoRaWAN überzeugt durch Zuverlässigkeit und geringe Kosten.

Funktechnologie LoRaWAN für intelligente Gebäude und Städte.
Desktop- und Tabletansicht des energy monitors.

Softwarelösungen

Mit unseren Softwarelösungen können Sie alle Anforderungen an die unterjährigen Verbrauchsinformationen erfüllen. Der energy monitor von energielenker sammelt die Daten der Messtechnik und erlaubt Ihnen eine einfache Auswertung. Verbrauchsdaten werden automatisiert in individuell einstellbaren Zeitintervallen an die Verbraucher übermittelt.

Verbrauchs- und Nebenkostenabrechnung

Die Nebenkostenabrechnung können Sie entweder selbst erstellen oder Sie übertragen diese Aufgabe an uns. In beiden Fällen werden die Daten automatisiert aus unserem energy monitor übermittelt. Damit wird die Verbrauchs- und Nebenkostenabrechnung:

  • Leicht nachvollziehbar und
  • Besonders genau durch eine umfangreiche und individuelle Plausibilitätsprüfung.

Darüber hinaus liegen Schnittstellen zur Einbindung in Ihre Verwaltungssoftware vor.

Fernauslesbare Zähler

Wir rüsten Ihre installierte Messtechnik und Heizkostenverteiler um oder tauschen sie gegen fernauslesbare Technik aus. Wir beraten Sie technologieoffen zu den Möglichkeiten von LoRaWAN, NB-IoT, Wireless M-Bus, uvm. Gemeinsam erarbeiten wir eine Lösung, mit der die Digitalisierung auch in Ihrer Liegenschaft Einzug erhält.

Technische Betriebsführung

Unabhängig für welche Technologievariante Sie sich entscheiden, wir übernehmen auf Wunsch gerne die technische Betriebsführung.