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Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude

Energieberatung für Unternehmen und Kommunen

Gebäude haben einen großen Anteil am Energiebedarf in Deutschland. Laut Umweltbundesamt liegt der Endenergieverbrauch von Gebäuden bei 35 Prozent und die verursachten CO2-Emissionen bei 30 Prozent. Dementsprechend lassen sich durch energetisches Bauen und Sanieren sowohl Energie als auch CO2-Emissionen einsparen. Um die Energieeffizienz von Unternehmen und Kommunen zu verbessern und Kosten einzusparen, werden die dazu notwendigen Maßnahmen in einem Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude beschrieben.

Sanierungsfahrplan für Unternehmen und Kommunen.

Lesen Sie in diesem Beitrag mehr zu den Bestandteilen eines Sanierungsfahrplans und wie energielenker Sie bei der Energiewende unterstützen kann.

Was ist ein Sanierungsfahrplan?

Ein Sanierungsfahrplan richtet sich an Unternehmen und Kommunen, die Nichtwohngebäude wie Büros, Industriehallen, Schulen oder Sporthallen überprüfen und gegebenenfalls energetisch sanieren lassen möchten. Ziel ist es, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubinden und Potenziale auszuschöpfen. In einem Sanierungsfahrplan werden deshalb zunächst die Optimierungs- und Sanierungsbedarfe von Gebäuden im Alt- und Neubau beschrieben. Die Bedarfe sollen anschließend durch ein strukturiertes Vorgehen gesenkt werden. Die Grundlage für ein Sanierungskonzept stellt das Förderprogramm „Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599“ dar.

DIN V 18599

In der DIN V 18599 ist festgelegt, wie Gebäude energetisch bewertet werden. Dazu zählen u. a. die Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizungen, Kühlung, Lüftungen, Trinkwarmwasser und Beleuchtung. Mithilfe der Berechnungen können die Energieverbräuche und -bedarfe von Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie von Neu- als auch Bestandsbauten beurteilt werden.

Inhalte eines energetischen Sanierungskonzepts

Unsere Energieberater*innen und geprüften Energie-Effizienz-Expert*innen unterstützen Sie gerne bei jedem der aufeinander aufbauenden Projektschritte.

Inhalte eines energetischen Sanierungskonzepts für Unternehmen und Kommunen.
Inhalte eines energetischen Sanierungskonzepts für Unternehmen und Kommunen.

1. Gebäudeaufnahme

Im ersten Schritt wird der Gebäudebestand aufgenommen, sodass ein detaillierter Überblick über den Zustand des Objekts vorliegt. Hierzu zählen u. a. die Bereiche Gebäudehülle, Raumheizung, Trinkwassererwärmung, Lüftung und Beleuchtung. Zudem werden die zur Verfügung gestellten Energiebezugsdaten bewertet. Abschließend wird eine Energiebilanz für das Objekt erstellt.

2. Maßnahmenentwicklung

Nach der Gebäudeaufnahme erfolgt eine Zuordnung der Energiemengen auf die Verbrauchsgruppen. Außerdem werden die Verluste über die Gebäudehülle bestimmt und eine bauliche Bewertung vorgenommen. Anschließend werden Maßnahmen abgeleitet, die eine Optimierung der Ist-Situation bedeuten und einen möglichen Soll-Zustand darstellen.

3. Darstellung der Fördermöglichkeiten

Energetische oder bauliche Optimierungen können von einer Förderung profitieren. Innerhalb dieses Projektschrittes werden die aktuell gültigen Förderkulissen recherchiert und überprüft, welche Fördermittel auf das jeweilige Gebäude anwendbar sind.

4. Erstellung der Maßnahmensteckbriefe

Aufgrund der zuvor durchgeführten Gebäudeaufnahme können realistische Einsparpotenziale benannt und Investitionskosten abgeleitet werden. Die im zweiten Schritt entwickelten Maßnahmen werden in die Kategorien „energetisch“, „baulich“, „konzeptionell“ und „Sonstiges“ unterteilt. Anhand dieser Kategorien werden dann Maßnahmensteckbriefen erstellt. Darin sind die verschiedenen Maßnahmen beschrieben und aufeinander abgestimmt. Auf Grundlage der Maßnahmensteckbriefe kann nachfolgend die weitere Planung sowie die Ausschreibung der Maßnahmen vorgenommen werden.

Inhalte der Maßnahmensteckbriefe sind:

  • Beschreibung der Maßnahme
  • Darstellung der Einsparungen von Endenergie, Primärenergie, Energiekosten und CO2-Emissionen
  • Aufstellung der Investitionskosten
  • Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsberechnung
  • Erläuterungen zur Anwendbarkeit von Förderprogrammen

5. Erarbeitung eines Sanierungsfahrplans

Die Maßnahmen werden im letzten Schritt anhand der zu erwartenden Investitionskosten und den berechneten CO2- bzw. Energieeinsparungen dargestellt und priorisiert. Das energetische Sanierungskonzept bildet die beschriebenen Projektschritte ab, die abschließend in einem Bericht als Sanierungsfahrplan schriftlich festgehalten werden.

Welche Förderungen gibt es?

In der Regel werden Sanierungsfahrpläne für Nichtwohngebäuden von Unternehmen und Kommunen gefördert. Die üblichen Förderkulissen sind Förderungen der KfW Bank, des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder länderspezifische Förderungen. Aktuell gibt es beispielsweise die Förderung der BAFA zur „Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)“. In Modul 2 Energieberatung DIN V 18599 werden 80 Prozent der Gesamtaufwendungen gefördert, maximal jedoch 8.000 Euro. Entscheidend für die Höhe der Förderung ist die Nettogrundfläche der Gebäude.

Welcher Schritt folgt nach der Erarbeitung eines Sanierungsfahrplans?

Im Anschluss an die Erarbeitung eines Sanierungsfahrplans durch eine*n Energieberater*in oder Energie-Effizienz-Expert*in folgt die Umsetzung. Auch hier lohnt es sich aufmerksam zu sein. Denn durch die schrittweise Beauftragung förderbarer Maßnahmen steigt auch die (BEG-) Sanierungsförderung. Unter dem Gesichtspunkt unseres ganzheitlichen Ansatzes, stehen wir Ihnen für die Umsetzung der Maßnahmenpakete gerne mit einem erfahrenen Team aus Architekt*innen und TGA-Planer*innen zur Seite und begleiten Sie bis zum fertigen Gebäude.

Analog zu Nichtwohngebäuden erstellen wir Sanierungsfahrpläne auch für Wohngebäude der Wohnungswirtschaft. Mit dem Unterschied, dass sich hierfür andere Förderkulissen ergeben.

Ihr Ansprechpartner

Tel. 0251 27601 -565
anfrage@energielenker.de

Ansprechpartner Christof Kattenbeck.

Christof Kattenbeck