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Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Solarstrom gemeinsam nutzen

Die Energiewende erfordert innovative Konzepte, um mehr Haushalte mit nachhaltigem Strom zu versorgen. Gerade in Mehrfamilienhäusern gestaltet sich dies jedoch häufig schwierig, da bürokratische Hürden und komplizierte Konzepte wie Mieterstrom Eigentümer*innen abschrecken. Mit der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) gibt es eine Möglichkeit, lokal erzeugten Solarstrom effizient zu nutzen – einfach, unabhängig und kostensparend. Aber wie funktioniert das genau?

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung um PV-Strom gemeinsam zu nutzen.

Mit dem Konzept der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) wird der Ausbau von Photovoltaikanlagen auf größeren Wohnhäusern gefördert und die Nutzung des Solarstroms vereinfacht. Es sieht vor, dass der Strom, der mittels einer PV-Anlage auf dem Gebäude vor Ort erzeugt wird, durch den Anlagenbetreiber an die Bewohner*innen des Hauses verteilt wird. Es ergeben sich gleich mehrere Vorteile: Viele Mieter*innen können gemeinsam lokal erzeugte Energie nutzen und der Strom wird nicht über das öffentliche Netz geleitet, sodass Netzentgelte und weitere Abgaben wegfallen. Der Strom wird dadurch günstiger, die Versorgung sicherer und die Mieter*innen unabhängiger. Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist damit eine unkomplizierte Alternative zum Mieterstrommodell, das umfangreichen regulatorischen Vorgaben unterliegt.

Rechtliche Grundlage: das Solarpaket 1 und Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Die rechtliche Grundlage der GGV wurde mit der Verabschiedung des Solarpakets 1 gelegt und ist im § 42b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verankert. Das Solarpaket 1 hat wichtige Erleichterungen für die dezentrale Stromversorgung mit sich gebracht: Es vereinfacht die Installation von PV-Anlagen und die Nutzung der Solarenergie für Unternehmen wie auch Privathaushalte deutlich. Hierzu zählt unter anderem die Einführung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung.

Anders als das Mieterstrommodell kommt die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ohne staatliche Förderung aus und findet sich demnach nicht im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Was zunächst wie ein Nachteil klingt, birgt Vorteile für alle Beteiligten. Denn dadurch reduziert sich der Verwaltungs- sowie Kommunikationsaufwand für die Gebäudeeigentümer*innen, die den Anlagenbetreiber beauftragen und nur mit diesem in Kontakt stehen. Der Anlagenbetreiber übernimmt die reine Lieferung des PV-Stroms an die Mieter*innen, die Abrechnung sowie den Kontakt zum Messestellenbetreiber. Das macht die Errichtung einer PV-Anlage für Eigentümer*innen attraktiver und Mieter*innen profitieren vom Angebot von günstigem, nachhaltigem Strom. Die Reststromversorgung erfolgt bequem über den bisherigen Versorger.

Weniger Bürokratie und Verwaltungsaufwand dank Solarpaket 1

Die wichtigsten Neuerungen durch das Solarpaket 1, die zu weniger Bürokratie und Verwaltungsaufwand führen, sind

  • der Wegfall der Vollversorgungspflicht
  • die vereinfachte Abrechnung
  • die flexiblere PV-Strom-Nutzung.

Anders als das Mieterstrommodell sieht die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung keine Vollversorgungspflicht für die Betreiber vor. Es obliegt also nicht den Betreibern der PV-Anlage, bei Bedarf Strom aus dem Netz hinzuzukaufen, sondern den Gebäudebewohner*innen. Diese können ihren Stromlieferanten weiterhin frei wählen.

Dadurch, dass die Betreiber keine klassischen Lieferantenpflichten mehr haben, vereinfachen sich die Abrechnung sowie die Vertragsgestaltung deutlich. Zudem wurde die Möglichkeit geschaffen, den PV-Strom prozentual auf die Nutzungseinheiten eines Gebäudes aufzuteilen. Wird eine PV-Anlage etwa durch eine Eigentümergemeinschaft errichtet, können alle Bewohner*innen Anteile daran erwerben und die Abrechnung kann entsprechend erfolgen.

Übersicht: Mieterstrom vs. gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung

 

 

 

 

 

 

Mieterstrom Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
  • Verbraucher*innen sind an die Betreiber der PV-Anlage gebunden, was die Reststromlieferung betrifft.
  • Verbraucher*innen können beliebig wählen, von welchem Lieferanten sie Reststromlieferungen beziehen möchten.
  • Es gilt eine Vollversorgungspflicht durch den Betreiber. Es muss ein umfangreicher Energieversorgungsvertrag zwischen Mieter*innen und Betreibern geschlossen werden.
  • Bei GGV können die Nutzungseinheiten selbst bestimmen, wer wie viel Solarstrom nutzt und woher der restliche Strom kommt. Der PV-Stromliefervertrag ist deutlich schlanker als ein Vollversorgungsvertrag.
  • Wird durch den Mieterstromzuschlag gefördert.
  • Ist nicht förderfähig.
  • Der Einsatz eines intelligenten Messsystems ist Voraussetzung.
  • Der Einsatz eines intelligenten Messsystems ist Voraussetzung.

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

  • Verbraucher*innen können beliebig wählen, von welchem Lieferanten sie Reststromlieferungen beziehen möchten.
  • Bei GGV können die Nutzungseinheiten selbst bestimmen, wer wie viel Solarstrom nutzt und woher der restliche Strom kommt. Der PV-Stromliefervertrag ist deutlich schlanker als ein Vollversorgungsvertrag.
  • Ist nicht förderfähig.
  • Der Einsatz eines intelligenten Messsystems ist Voraussetzung.

Mieterstrom

  • Verbraucher*innen sind an die Betreiber der PV-Anlage gebunden, was die Reststromlieferung betrifft.
  • Es gilt eine Vollversorgungspflicht durch den Betreiber. Es muss ein umfangreicher Energieversorgungsvertrag zwischen Mieter*innen und Betreibern geschlossen werden.
  • Wird durch den Mieterstromzuschlag gefördert.
  • Der Einsatz eines intelligenten Messsystems ist Voraussetzung.

GGV: Was müssen Gebäudeeigentümer*innen beachten?

Damit die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung funktioniert, müssen einige technische und organisatorische Voraussetzungen erfüllt sein. Hierzu zählt in erster Linie, dass ein Gebäude entweder bereits über eine PV-Anlage verfügt oder entsprechend ausgestattet werden muss. Eine weitere Bedingung auf technologischer Seite ist der Einsatz eines intelligenten Messsystems, das aus einem digitalen Stromzähler sowie einem Smart Meter Gateway besteht, wobei Letzteres vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sein muss. Für das intelligente Messsystem und die Erstellung des Messkonzeptes ist ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber verantwortlich, der von den Eigentümer*innen beauftragt werden muss.

Hinzu kommen organisatorische Voraussetzungen, die zu schaffen sind. Da die PV-Anlage von einem separaten Anbieter betrieben wird und nicht durch die Eigentümer*innen selbst, muss mit ihm beispielsweise ein Dachpachtvertrag abgeschlossen werden. Hier kann eine Dachpacht für die Eigentümer*innen ausgehandelt und festgeschrieben werden.

In jedem Fall müssen die Mieter*innen des Gebäudes über die Verfügbarkeit der GGV und Vorteile, wie die verringerte Komplexität bei der PV-Nutzung, informiert werden und bei Interesse an diesem Angebot einen PV-Stromliefervertrag mit dem Anlagenbetreiber abschließen. Für die Umsetzung kann der Anlagenbetreiber herangezogen werden, der die Investitionen sowie das Projektmanagement und die Vertragserstellung übernimmt. Weitere Aufgaben sind die Beratung zu energiewirtschaftlichen Fragen und die Steuerung der Kommunikation mit den Projektbeteiligten.

Vorteile der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung für Mieter*innen

Mieter*innen profitieren in mehrfacher Hinsicht von der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung:

  • Erstens sind die Kosten für den Solarstrom niedriger als die für Netzstrom, da weder Netzentgelte noch Umlagen anfallen. Fällig wird allein der reine Erzeugerpreis, der deutlich unter üblichen Versorgungstarifen liegt.
  • Zweitens sind sie im Vergleich zu einer Mieterstromlösung nicht mehr ausschließlich an einen bestimmten Anbieter gebunden und können flexibel entscheiden, woher sie ihren restlichen Strom beziehen.
  • Drittens leisten sie durch die Nutzung erneuerbarer Energien einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz und reduzieren ihren CO2-Fußabdruck.

Besonders vorteilhaft ist, dass der Solarstrom direkt dort verbraucht wird, wo er erzeugt wird. Dadurch entstehen keine Transportverluste, und die Effizienz der Photovoltaikanlage steigt. Durch ein intelligentes Messsystem wird sichergestellt, dass jeder Haushalt nur den Strom zahlt, den er tatsächlich verbraucht – ein wichtiger Aspekt für eine transparente und faire Abrechnung, die im Gebäudestromnutzungsvertrag geregelt wird.

Leistungen von energielenker rund um die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung kann für viele Gebäude- und Wohnkonzepte lohnenswert sein. Wir beraten Sie dazu gern. Energielenker ist umfänglicher Anbieter für die Abwicklung von Modellen zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung. Wir agieren als Anlagenplaner, Betreiber, Contractor und als PV-Stromlieferant. Dabei beliefern wir sowohl private Haushalte als auch Gewerbetreibende. Für Eigentümer*innen und Interessierte bieten wir außerdem Beratungsleistungen rund um die GGV an.

Fazit GGV: die gemeinschaftliche Nutzung und Abrechnung von PV-Strom

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung bietet Chancen für Gebäudeeigentümer*innen sowie für Bezieher*innen von selbst erzeugtem Solarstrom. Für Eigentümer*innen bedeutet das Modell eine unkomplizierte Möglichkeit, ihre Gebäude mit Solarstrom auszustatten und dabei wirtschaftlich zu profitieren. Für Mieter*innen bedeutet es günstigeren, grünen Strom ohne Abhängigkeit von einem bestimmten Anbieter. Durch den Abbau von bürokratischen Hürden wird der PV-Eigenverbrauch in Gebäuden mit mehreren Mieter*innen stark vereinfacht, sodass die GGV eine attraktive Alternative zum Mieterstrommodell darstellt.