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Solarpaket I in Kraft getreten

EZA-Regler für Netzstabilität und Normkonformität

Neue Regelungen für den Bau und Betrieb von Photovoltaik: Am 15. Mai 2024 ist das Solarpaket I der Bundesregierung in Kraft getreten. Damit werden zentrale Aspekte der Solarstrategie in Gesetzesform gegossen. Dies beinhaltet unter anderem mehr neu errichtete Photovoltaikanlagen, um die gesteckten Klimaziele zu erreichen. Doch was ändert sich konkret und was ergibt sich daraus für die Betreibenden von PV-Anlagen, insbesondere im Gewerbe oder bei Wohnhaussiedlungen? Zudem erklären wir, wann ein leistungsfähiger und zertifizierter Erzeugungsanlagen-Regler (EZA-Regler) Pflicht ist und wie damit die Netzstabilität gesichert wird.

Informationen zum Solarpaket und wann der Einsatz eines EZA-Reglers verpflichtend ist.

Klimaneutral wirtschaften bis 2045, weitgehend ohne Treibhausgasemissionen auskommen bis 2035: Von der Umsetzung dieser Ziele scheint Deutschland noch weit entfernt. Um nicht zu scheitern, ist die Optimierung des Gesamtsystems der deutschen Energieversorgung ein entscheidender Aspekt. Hier gilt es, die Emissionen deutlich zu verringern. Die Bundesregierung hat vor diesem Hintergrund nun das Solarpaket I beschlossen, das im Mai 2024 in Kraft getreten ist.

Weniger Bürokratie, vereinfachter Ausbau von PV-Anlagen

Ziel des Solarpaketes ist es, die Errichtung von Photovoltaikanlagen deutlich zu vereinfachen. Im Bereich der Balkonkraftwerke beispielsweise wird der Betrieb deutlich unkomplizierter, da:

  • die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt
  • die Anmeldung im Marktdatenstammregister auf weniger Daten beschränkt ist
  • keine Zweirichtungszähler notwendig sind
  • leistungsfähigere Anlagen verbaut werden können.

Doch auch für Dachanlagen auf Mehrfamilienhäusern sowie in Wohnsiedlungen gibt es Neuerungen. So können die Gewinne durch Dachsolarstrom künftig direkt an die Mieter*innen weitergegeben werden, sodass eine gemeinschaftliche Gebäudeversorgung möglich wird.

Eine weitere Änderung betrifft die Direktvermarktungskosten. Bisher wurden auch bei Anlagen bis 100 kW Leistung Kosten fällig, sofern kein Händler zwischengeschaltet war und der Strom direkt an den Netzbetreiber übergeben wurde. Ab sofort können Überschussmengen ohne Vergütung und zusätzliche Kosten an die Netzbetreiber übergeben werden. Und auch ein Anlagenzertifikat ist erst dann erforderlich, wenn durch die Anlage mehr als 270 kW ins Netz eingespeist bzw. mehr als 500 kW erzeugt werden. Bis zu diesen Leistungsgrenzen reichen nun in der Regel Einheitenzertifikate nach VDE-AR-N 4110 und ein zusätzlich übergeordneter Entkupplungsschutz statt einem vollumfänglichen Anlagenzertifikat nach VDE-AR-N 4110. Insgesamt soll damit der PV-Ausbau jährlich gestaffelt deutlich steigen: 2024 um 13 GW, 2025 um 18 GW und ab 2026 je um 22 GW.

Netzstabilität ist von entscheidender Bedeutung

Mehr PV-Anlagen bedeuten höhere Anforderungen an die Regelbarkeit dieser Anlagen. Denn je mehr Solaranlagen in Betrieb sind, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit dafür, dass bei Sonnenschein überschüssige Strommengen erzeugt werden, während es bei schlechtem Wetter oder im Winter zu Engpässen kommt. Um dem entgegenzuwirken, ist bei Anlagen ab einer Leistung von 500 kW, wie sie in Wohnsiedlungen oder im Gewerbe üblich sind, der Einsatz eines EZA-Reglers Pflicht. Dieser übernimmt die Leistungsregelung und muss dafür nach DIN EN ISO/IEC 17065 zertifiziert sein. Für einen gesetzeskonformen Anlagenbetrieb ist darüber hinaus die Erfüllung der Normen VDE-AR-N 4110 oder VDE-AR-N 4120 erforderlich.

Neben den nötigen Zertifizierungen bieten wir mit unserem EZA-Regler ein Full-Service-Paket von der ersten Planung bis zur Inbetriebnahme und darüber hinaus. So ist die Ergänzung des EZA-Reglers mit unserer Energiemanagement-Software ebenso möglich wie die Kombination mit unserem dynamischen Lastmanagementsystem Lobas. Damit können Kundinnen und Kunden beispielsweise auch noch nach der Errichtung der Solaranlage die Entscheidung für E-Mobilität treffen, ohne dafür einen neuen EZA-Regler einbauen zu müssen. Ein weiterer Vorteil: Für die Vermarktungsintegration ist keine zusätzliche Hardware nötig. Mit dem EZA-Regler ist somit ein zukunftssicherer und regelkonformer Anlagenbetrieb möglich, der die Netzstabilität sicherstellt.

Sprechen Sie uns gern an, damit wir Ihr Photovoltaik-Projekt gemeinsam planen und Sie bei der Umsetzung unterstützen können.