1. Lieferung / Lieferfristen

1. Die Lieferung eines Controllers erfolgt über einen von energielenker nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmenden Paketdienst (Versendungskauf). Die Verpackung untersteht dem pflichtgemäßen Ermessen von energielenker.

2. Von energielenker in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen stellen, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart (bspw. durch die Worte „verbindlicher Liefertermin“, „fester Liefertermin“, o.ä.), unverbindliche Auskünfte über geplante Lieferzeiträume dar.

3. Wurde die Versendung eines Produktes vereinbart, dann schuldet energielenker nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung des Produktes an das Transportunternehmen und ist für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich.

4. Gerät energielenker mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist ihre Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe der Ziff. 13. dieser AGB beschränkt.

2. Gefahrübergang bei Lieferung

1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, des zufälligen Verlusts und der zufälligen Verschlechterung eines Controllers geht, sofern der Versand vereinbart ist, auf den Kunden über, sobald der Controller an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.

2. Verzögert sich die Versendung eines Controllers aus Gründen, die im Risikobereich des Kunden liegen, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.