EnWG-Novelle 2025
Einspeisung von PV-Überschuss: Eigenverbrauch rückt in den Vordergrund
Der Zubau an Erneuerbare-Energie-Anlagen in Deutschland schreitet weiter voran. Im Vordergrund stehen hierbei PV-Anlagen, sei es im privaten oder im unternehmerischen Umfeld. Die Kehrseite dieser Entwicklung ist jedoch, dass bei gutem Wetter und somit hoher Produktion Überlastungen im öffentlichen Netz auftreten können, wenn Überschüsse eingespeist werden. Die EnWG-Novelle 2025 soll hier Abhilfe schaffen und setzt Anreize für einen höheren Eigenverbrauch. Mit einem Home Energy Management System (HEMS) können Anlagenbetreiber*innen ihren Eigenverbrauch optimieren und zudem von weiteren Vorteilen profitieren.

Die EnWG-Novelle kurz und knapp zusammengefasst
Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen: Auch wenn der offizielle Name der EnWG-Novelle 2025, im Volksmund Solarspitzengesetz genannt, komplex wirkt, so gibt er doch das oberste Ziel der Ende Februar in Kraft getretenen Neuregelung preis. Um die Destabilisierung des öffentlichen Netzes zu verhindern, soll zu Zeitpunkten mit besonders hoher Erzeugung die Einspeisung von Strom ins öffentliche Netz verhindert werden. Dafür beinhaltet das Gesetz mehrere Maßnahmen:
- Wegfall der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen: PV-Anlagen ab 2 kW erhalten keine Vergütung mehr, wenn der Börsenstrompreis negativ ist. Diese Stunden werden jedoch am Ende der 20-jährigen Förderlaufzeit kompensiert.
- Das Solarspitzengesetz betrifft grundsätzlich alle neuen PV-Anlagen ab 2 kWp . Die Auswirkungen sind auf alle Anlagen, die noch nicht steuerbar sind am höchsten.
- Einspeisebegrenzung ohne intelligente Steuerung: Neue PV-Anlagen ohne Smart Meter dürfen nur 60 Prozent ihrer Nennleistung ins Netz einspeisen. Mit einem intelligenten Messsystem entfällt diese Begrenzung.
- Pflicht zur Fernsteuerbarkeit: PV-Anlagen ab 7 kWp müssen mit einer Steuerboxausgestattet sein, um eine dynamische Netzsteuerung zu ermöglichen.
- Flexiblere Nutzung von Batteriespeichern: Speicher dürfen nun auch mit Netzstrom geladen werden, sofern die PV-Anlage in der Direktvermarktung betrieben wird.
Doch was steckt hinter den einzelnen Aspekten des Gesetzes und was bedeuten sie für Anlagenbetreiber*innen?
Sinkender Ausgleich für PV-Überschuss
Die EnWG-Novelle 2025 nimmt vor allem die Situation in den Blick, dass eine PV-Anlage mehr Energie produziert als das zugehörige Gebäude verbraucht. In diesem Fall ist es Anlagenbetreiber*innen möglich, den sogenannten PV-Überschuss in das öffentliche Netz einzuspeisen. Hierfür wird eine Einspeisevergütung je Kilowattstunde ausgezahlt. Sie orientiert sich am jeweiligen Einbaudatum und wird in den ersten 20 Jahren vom örtlichen Verteilnetzbetreiber entrichtet. Bei aktuell eingebauten Anlagen liegt die Vergütung wesentlich unter dem Einkaufspreis einer kWh. In den kommenden Jahren wird sie jedes halbe Jahr weiter sinken.
Mit der EnWG-Novelle sinkt die Einspeisevergütung nicht nur, sondern soll sogar schrittweise ganz abgeschafft werden. Hintergrund ist, dass es keine finanziellen Anreize mehr für die Einspeisung von PV-Überschuss geben soll, um das Netz zu schonen. Stattdessen liegt der Fokus darauf, möglichst wenig Energie unverbraucht zu lassen.
EnWG-Novelle erlaubt Einspeisevergütung nur bei positivem Strompreis
Doch diese Neuregelung ist nicht die einzige. Bei allen Anlagen, die seit dem 01. März 2025 eingebaut werden, kommt eine weitere Anpassung hinzu. Immer wenn der Börsenpreis unter null Euro fällt, also negativ ist, ist eine Einspeisevergütung ausgeschlossen. Dies ist der Fall, wenn das Netz aufgrund hoher Produktion eine so hohe Frequenzabweichung hat, dass eine weitere Einspeisung zur Destabilisierung führen würde. Dies war 2023 für etwa 300 Stunden und 2024 für ca. 450 Stunden der Fall. Mit dem weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien ist perspektivisch mit einer Zunahme von negativen Preisstunden zu rechnen.
Nach der EnWG-Novelle wird in diesen Fällen künftig keine Vergütung ausgezahlt und die verlorenen Stunden werden am Ende der üblichen 20 Jahre mit Einspeisevergütung angehängt. Hier greift der sogenannte Kompensationsmechanismus. Für Anlagenbetreiber*innen bedeutet das, dass sie in dem üblichen Förderzeitraum von 20 Jahren weniger Erlöse für den eingespeiste Strom erhalten. Jedoch wird im Anschluss für jede negative Börsenstunde der Förderzeitraum verlängert. Die Alternative der Direktvermarktung, die nun auch für kleinere Anlagen möglich ist, bietet aktuell keinen Ausweg. Es ist zwar möglich beim freiwilligen Verkauf direkt an der Börse Mehrgewinne zu erwirtschaften, Zeiträume mit negativen Börsenpreisen werden jedoch auch in der Direktvermarktung nicht gefördert.
Weiterhin sieht die Gesetzesanpassung eine Fernsteuerbarkeit ab 7 kWp vor. Ohne Einbau einer Steuerbox in Kombination mit einem Smart Meter Gateway können Anlagen nur 60 Prozent der Peak Leistung in das Verteilnetz einspeisen.
EnWG-Novelle 2025 macht Eigenverbrauch zum Trumpf
Was bedeutet dies für Unternehmen und Privathaushalte, die eine PV-Anlage planen? Macht sie noch Sinn oder wird sie zum Verlustgeschäft? Klar ist, auch ohne eine Einspeisevergütung profitieren Anlagenbetreiber*innen von dem günstig produzierten selbst erzeugten Strom. Doch weitaus mehr Vorteile ergeben sich, wenn sie einen hohen Eigenverbrauch sicherstellen. So muss wenig Strom zu niedrigen Preisen eingespeist und wenig Energie zu teuren Preisen eingekauft werden. Damit dies gelingt, müssen die Energieflüsse eines Gebäudes intelligent gesteuert werden. Hierbei unterstützt ein HEMS wie Enbas.
Enbas verbindet alle Erzeuger und Verbraucher eines Gebäudes miteinander, also PV-Anlage, Wärmepumpe, Wallbox und Speicher, und erfasst die Daten der Geräte. Auf dieser Grundlage sowie auf Basis von Wettervorhersagen und dem Verhalten der Gebäudenutzenden wird der Verbrauch KI-gestützt prognostiziert. Anschließend übernimmt Enbas die Steuerung der Energieflüsse und erhöht dabei den Eigenverbrauch. Liegt beispielweise Überschuss vor, während die Bewohner*innen nicht im Haus sind, speichert Enbas die Energie im Pufferspeicher der Wärmepumpe für die spätere Nutzung. Da die Lösung herstellerneutral ist, gelingt dies ohne Schnittstelle bei nahezu jeder Wärmepumpe. Entsprechend wird die überschüssige Energie in Zeiten verbraucht, in denen ohne ein System viel Strom ins öffentliche Netz eingespeist würde. Durch die Steuerung können also Lastspitzen im Netz vermieden werden.
Da das HEMS zudem dynamische Stromtarife und zeitvariable Netzentgelte miteinbezieht, sind weitere Ersparnisse möglich. So muss beispielsweise die Ladung des E-Fahrzeuges nicht direkt bei Anschluss des Autos an die Wallbox stattfinden, sondern kann in die Nacht gelegt werden, wo die Strompreise für gewöhnlich deutlich günstiger sind. Damit nicht genug. Mit der EnWG-Novelle kann darüber hinaus, wenn viel Strom im öffentlichen Netz zur Verfügung steht und der Preis demnach niedrig oder sogar negativ ist, Strom aus dem Netz im eigenen Speicher oder der Wärmepumpe zwischengespeichert werden. Später kann der Strom gewinnbringend verkauft werden, ohne dass eine Netzüberlastung zu erwarten ist. Und auch in Wintermonaten hat die Zwischenspeicherung von Strom aus dem öffentlichen Netz deutliche Mehrwerte. Denn im Winter, wo die Leistung der PV-Anlage geringer ist, kann weiterhin der günstigste Strom genutzt werden.
Weitere Mehrwerte als Nulleinspeiser
Gelingt es mithilfe von Enbas einen vollkommenen Eigenverbrauch sicherzustellen, ermöglicht die EnWG-Novelle einen Anschluss als Nulleinspeiser umzusetzen. Dieser ist jedoch nur für besonders große Verbraucher wie Industriekunden geeignet. Bei dieser Variante wird das Einspeisen von Energie ins öffentliche Netz vom System generell unterbunden. Allerdings sollten Anlagenbetreiber*innen hierbei darauf achten, dass der eigene Bedarf dauerhaft die komplette selbst erzeugte Energie aufbraucht. Denn ein Umstieg auf einen Anschluss, der eine Einspeisung erlaubt, setzt nicht nur das Einverständnis des Netzbetreibers voraus, sondern ist zudem nur mit einer vierjährigen Ankündigungsfrist möglich.
Fazit: EnWG-Novelle – Mit Enbas Eigenverbrauch erhöhen
Die ENWG-Novelle 2025 soll Anreize für Anlagenbetreiber*innen schaffen, mehr PV-Strom selbst zu nutzen. Damit kann die Destabilisierung des Netzes vermieden werden. Um dies zu erreichen, setzt das neue Gesetz insbesondere bei der Einspeisevergütung an und verringert hier die finanziellen Vorteile bei der Einspeisung von PV-Überschuss ins öffentliche Netz. Doch die Einspeisevergütung ist bei Weitem nicht der Hauptvorteil einer PV-Anlage. Vielmehr ist dank der Einbeziehung von dynamischen Tarifen und zeitvariablen Netzengelten durch ein HEMS wie Enbas eine PV-Anlage profitabler als jemals zuvor. Denn damit wird stets der günstigste Weg mit dem höchsten Eigenverbrauch umsetzt.
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