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Zeitvariable Netzentgelte ab 2025

Energieverbrauch in Zeiten mit geringer Netzauslastung optimal verlegen

Von einer deutlichen Kosteneinsparung profitieren und zugleich die Energiewende unterstützen: Dieses Ziel können Eigenheimbesitzer*innen ab April 2025 mit zeitvariablen Netzentgelten erreichen. Voraussetzung dafür sind neben einer Wärmepumpe, Wallbox oder einem Speicher sowie einer PV-Anlage ein intelligenter Stromzähler und eine digitale Steuereinheit. Doch was sind zeitvariable Netzentgelte genau, wer kann sie nutzen und was muss eine geeignete Steuereinheit bieten?

Zeitvariable Netzentgelte sorgen für Energie- und Kosteneinsparungen.

Der Anteil des Strompreises, der für das Netznutzungsentgelt anfällt, beträgt mehr als ein Viertel (26,9 Prozent). Für die Bundesregierung ist dies die Stellschraube, an der sie drehen möchte, um die Energiewende voranzutreiben und die Netzstabilität sicherzustellen. Die restlichen Bestandteile des Strompreises sollen jedoch unberührt bleiben:

  • Kosten für die Strombeschaffung (43,5 Prozent)
  • Messestellenbetrieb (1 Prozent)
  • Steuern (20,9 Prozent)
  • Abgaben und Umlagen (7,7 Prozent)

Ein erster Schritt in diese Richtung ist der Paragraf 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), der seit 2024 gültig ist.

Zeitvariable Netzentgelte ergänzen Paragraf 14a EnWG

Mit der Energiewende geht eine starke Zunahme an Erneuerbare-Energie-Anlagen einher. Bei Eigenheimen handelt es sich dabei vor allem um PV-Anlagen. Doch sie sind abhängig von den jeweiligen Wetterverhältnissen, sodass es zu Spannungsschwankungen im Netz kommen kann. Hinzu kommt, dass mit der Wärme- und Verkehrswende immer mehr große Verbraucher wie Wärmepumpen und Ladestationen für E-Autos hinzukommen. In diesem Spannungsfeld für Netzstabilität zu sorgen, ist eine Herausforderung für Verteilnetzbetreiber (VNB). Der Paragraf 14a EnWG unterstützt Letztere, indem er ihnen die Steuerbarkeit der großen Verbraucher ermöglicht. Damit kann die Leistung der sogenannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bei Lastspitzen zeitweise auf 4,2 kW gedrosselt werden. Im Gegenzug erhalten Anlagenbetreiber, die die Steuerbarkeit sicherstellen, eine pauschale Netzentgeltreduzierung oder eine prozentuale Arbeitspreisreduzierung, und das unabhängig davon, ob eine Drosselung nötig geworden ist oder nicht.

Um die Netzstabilität weiter zu stärken, werden nun zudem Anreize für sogenanntes netzdienliches Verbraucherverhalten geschaffen. Dabei soll der Strom dann genutzt werden, wenn er zur Verfügung steht, also beispielsweise in der Nacht oder bei starker Sonneneinstrahlung. Dafür ist zusätzlich zur Kostenreduzierung auf Grundlage des Paragrafen 14a die Option entstanden, zeitvariable Netzentgelte als Tarif zu wählen und damit zu profitieren. Doch was steckt dahinter?

Zeitvariable Netzentgelte: Was ist das?

Als Netzentgelte bezeichnet man in der Regel die Gebühren, die für die Nutzung der Stromnetzinfrastruktur anfallen. Diese müssen alle, die Strom durch das Netz leiten, an den VNB entrichten. Damit sollen die Aufwände für die Instandhaltung der Strommasten und -leitungen, der Betrieb der Umspannwerke sowie die Überwachung der Netzflüsse finanziert werden. Der Grundpreis, den Eigenheimbesitzer*innen im Niederspannungsnetz zahlen, enthält alle Kosten für vorgelagerte Netz-ebenen, beispielsweise beim Stromtransport vor der Verteilung, und ist entfernungsunabhängig. Die Höhe des Netzentgeltes richtet sich dabei nach den zulässigen Erlösobergrenzen, die durch spezielle Regulierungsbehörden festgelegt werden, und wird im Internet bekannt gegeben.

Bei zeitvariablen Netzentgelten, wie sie VNB künftig in zwei von vier Quartalen anbieten müssen, gibt es drei unterschiedliche Tarife, deren Preise quartalsweise bekanntgegeben und von jedem VNB individuell festgelegt werden:

  • Standardtarif (ST)
  • Hochtarif (HT)
  • Niedrigtarif (NT)

Im Mittel werden beim ST 7,83 c/kWh, beim HT 11,82 c/kWh und beim NT 2,19 c/kWh fällig. Darüber hinaus bestimmen die VNB ebenfalls individuell Zeitfenster, in denen, abhängig von der Netzauslastung, der HT oder NT gelten. In den meisten Fällen gilt beispielsweise in den Abendstunden und tagsüber, wenn der Verbrauch hoch ist, der HT. Nachts, wenn der Verbrauch niedrig ist, sowie in den Mittagsstunden, wenn die Produktion der PV-Anlagen steigt, gilt der NT.

Zeitvariable Netzentgelte vs. dynamische Tarife

 

 

 

 

Zeitvariable Netzentgelte Dynamische Tarife
Richtet sich ausschließlich an Verbraucher*innen, die unter § 14a EnWG fallen Wird allen Kund*innen eines VNB angeboten
Quartalsweise variierende Preise Stündlich variierende Preise
Preis orientiert sich am Zeitfenster und richtet sich nach der erwarteten Netzlast und dem prognostizierten Angebot Preis orientiert sich an Börsenpreisen und reagiert auf Marktpreisschwankungen

Zeitvariable Netzentgelte vs. dynamische Tarife

Zeitvariable Netzentgelte 

  • Richtet sich ausschließlich an Verbraucher*innen die unter § 14a EnWG fallen 
  • Quartalsweise variierende Preise 
  • Preis orientiert sich am Zeitfenster und richtet sich nach der erwarteten Netzlast und dem prognostizierten Angebot  

Dynamische Tarife

  • Wird allen Kund*innen eines VNB angeboten 
  • Stündlich variierende Preise
  • Preis orientiert sich an Börsenpreisen und reagiert auf Marktpreisschwankungen  

Deutliche Kostenersparnis dank zeitvariabler Netzentgelte

Nutzer*innen können Kosten einsparen, indem sie ihren Verbrauch in günstige Zeitfenster legen – beispielsweise die Ladung ihres E-Autos in die spätere Nacht. Da die Tarife unterschiedlich ausfallen, sind auch die Differenzen zwischen den Preisen (Spreads) unterschiedlich hoch. Bei den oben genannten Mittelwerten ergibt sich bei einem Fahrzeug mit 60 kWh Batteriekapazität pro Ladung im NT-Fenster eine Ersparnis von sechs Euro im Vergleich zum HT sowie von drei Euro im Vergleich zum ST.

Relevanz für die Energiewende

Neben den persönlichen Ersparnissen leisten Eigenheimbesitzer*innen, die sich für zeitvariable Netzentgelte entscheiden, einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Denn ohne das netzdienliche Verhalten, also den Energieverbrauch in NT-Zeitfenstern, entstehen Lastspitzen in den Abendstunden, die durch den Zuschuss von fossiler Energie ausgeglichen werden müssen. In den Mittagsstunden hingegen müssten zum Teil PV-Anlagen heruntergeregelt oder abgestellt werden, um eine zu hohe Spannung im Netz zu vermeiden. Damit jedoch würde der Anteil grüner Energie deutlich sinken und der Umstieg auf erneuerbare Energiequellen erschwert werden.

Drei-Stufen-Modell zur Umsetzung

Für die Umsetzung der zeitvariablen Netzentgelte wurde ein Drei-Stufen-Modell entwickelt:

1. Statisch variable Netzentgelte für das Gesamtnetz

2. Statisch variable Netzentgelte für regional belastete Netzabschnitte

3. Flexible Netzentgelte für das Gesamtnetz

Während in der ersten Stufe Zeiten mit hoher und niedriger Netzlast für das gesamte Niederspannungsnetz definiert werden und die Tarife für ein Quartal gültig sind, sollen bei der zweiten Stufe regional unterschiedliche Verbrauchsmuster mit einbezogen werden. So ist der Verbrauch in den Innenstädten tagsüber wesentlich höher als in den Wohnsiedlungen, abends ist dies umgekehrt. Hier werden entsprechend unterschiedliche Zeitfenster festgelegt. Sie bleiben auch hier über ein Quartal hinweg konstant. Anders ist dies bei der dritten Stufe, bei der die Hoch- und Niederlastzeiten über das ganze Netz flexibel gehandhabt werden und so auch die Zeitfenster für die Tarife für variierende Zeitspannen gelten. Verbraucher*innen werden über kommende Engpässe informiert, um eine dynamische Anpassung des Verbrauchs zu ermöglichen.

Profitieren von zeitvariablen Netzentgelten

Eigenheimbesitzer*innen, die unter die Vorgaben des Paragraf 14a EnWG fallen, müssen für die Nutzung dynamischer Netzentgelte nur wenige Voraussetzungen erfüllen. Zunächst muss ein intelligenter Zähler, also ein Smart Meter vorhanden sein, der erhobene Energiedaten sicher an die Netzbetreiber übermittelt. Dies ist entscheidend, damit die VNB die Abrechnung abwickeln und nachvollziehen können, in welchen Zeiträumen welche Energiemengen aus dem öffentlichen Netz bezogen wurden.

Darüber hinaus wird eine digitale Steuereinheit benötigt, die alle Energieflüsse überwacht und die vorhandenen großen Verbraucher steuert. Dazu gehört beispielsweise die Ladung der E-Fahrzeuge in der Nacht. Zudem kann in der Mittagszeit Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen werden, während selbst erzeugter PV-Strom im Pufferspeicher der Wärmepumpe zwischengespeichert wird. Der gespeicherte Strom kann dann in Hochtariffenstern genutzt werden, sodass hier ein Bezug aus dem öffentlichen Netz entfällt.

Enbas ist eine passende Lösung

Das Home Energy Management System (HEMS) Enbas ermöglicht eine dynamische Steuerung der Energieflüsse im Gebäude. Dafür vernetzt die Lösung große Erzeuger und Verbraucher miteinander. Auf Grundlage des mit Künstlicher Intelligenz erlernten Verbrauchsverhaltens der Bewohner*innen und Wettervorhersagen erstellt das System einen optimalen Fahrplan für die kommenden Tage und übernimmt die Steuerung. Hierbei zeitvariable Netzentgelte und die entsprechenden Zeitfenster und Tarifpreise einzubeziehen, ist kein Problem.

Vielmehr wird der Bezug von Energie aus dem öffentlichen Netz durch erhöhten Eigenverbrauch auf ein Minimum reduziert. Dafür entscheidend ist die Steuerung der Wärmepumpe, die bei Enbas mit Hilfe des Moduls Heat Control gelingt. Einheitliche Schnittstellen sind dafür nicht notwendig, sodass das System unabhängig von der vorhandenen Wärmepumpe in allen Eigenheimen eingesetzt werden kann.

Energiemanager Enbas vor einem Schaltschrank.

Fazit: Mit zeitvariablen Netzentgelten Energie und Kosten sparen

Wer von einer pauschalen Netzentgeltreduzierung nach Paragraf 14a EnWG profitiert, erhält künftig die Chance, mit zeitvariablen Netzentgelten weitere deutliche Kosteneinsparungen zu erzielen. Denn mit ihnen wird netzdienliches Verhalten belohnt. So lassen sich zwischen Hoch- und Niedrigtarif Spreads von durchschnittlich zehn c/kWh erreichen, die eine jährliche Gesamtersparnis von bis zu 500 Euro ausmachen. Voraussetzung dafür ist eine optimale Steuerung, die mit Enbas möglich ist.