§ 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Für mehr Netzstabilität: Das Wichtigste aus § 14a EnWG
Im Zuge der Mobilitäts- und Energiewende werden immer mehr Wärmepumpen, Ladevorrichtungen für Elektrofahrzeuge und Batteriespeicher ans Netz geschlossen. Das Stromnetz sicher und stabil zu halten, wird dabei zu einer immer größeren Herausforderung für Netzbetreiber. Die Neuregelungen des § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), die ab dem 1. Januar 2024 in Kraft getreten sind, sollen diese Herausforderungen bewältigen und eine effiziente, stabile Nutzung der vorhandenen Netzkapazitäten ermöglichen.
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
Die Änderungen des § 14a EnWG betreffen vor allem den Umgang mit sogenannten "steuerbaren Verbrauchseinrichtungen". Wie genau die Regelungen aussehen, für welche Geräte sie gelten und welche Vorteile sie mit sich bringen – wir haben die wichtigsten Aspekte der Änderung kurz und knapp für Sie zusammengefasst.
1. Steuernde Eingriffe durch Netzbetreiber zur Stabilisierung des Stromnetzes
Um eine Überlastung des Stromnetzes zu vermeiden, können Netzbetreiber die Leistung von Geräten, die Strom aus dem Netz beziehen, temporär reduzieren. Diese Maßnahme ist zur Aufrechterhaltung der Systemstabilität gedacht. Normale Haushaltsströme bleiben von dieser Regelung unberührt.
2. Welche Geräte gehören zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen?
Die Regelungen gelten für alle steuerbaren Geräte, die ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen werden und einen Leistungsbezug von über 4,2 kW haben. Dazu gehören z. B. private Ladepunkte für Elektrofahrzeuge (Wallboxen), Wärmepumpen, Klimaanlagen und Stromspeicher. Der normale Haushaltsstrom (Waschmaschine, Trockner, Herd usw.) sowie Strom aus selbst erzeugter Photovoltaik sind davon ausgenommen.
Bestandsschutz für ältere Anlagen: Vor dem 1. Januar 2024 installierte Anlagen genießen Bestandsschutz und müssen keine Anpassungen vornehmen, es sei denn, sie sind bereits als steuerbare Verbrauchseinrichtungen angemeldet.
3. Vorteile für Verbraucher*innen
Reduzierte Netzentgelte: Als Gegenleistung für die mögliche Leistungsreduzierung erhalten Verbraucher*innen reduzierte Netzentgelte als finanziellen Anreiz. Es gibt zwei Optionen: eine pauschale Netzentgeltreduzierung oder eine prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises.
Netzanschluss ist Pflicht: Ein weiterer Vorteil für Verbraucher*innen ist, dass Netzbetreiber den Anschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nicht mehr wegen Netzüberlastung verzögern oder ablehnen dürfen.
Fazit: Neuregelung für mehr Netzstabilität
Die Änderungen in § 14a EnWG sind besonders relevant im Kontext der Energiewende und der zunehmenden Elektrifizierung von Haushalten und Mobilität. Die Neuregelung zielt darauf ab, das Stromnetz zu stabilisieren, Überlastungen zu vermeiden und gleichzeitig Anreize für Verbraucher*innen zu schaffen, ihre Geräte netzdienlich zu betreiben.
Sie haben Fragen zur Neuregelung? Gerne informieren wir Sie über die Chancen des § 14a EnWG in Zusammenhang mit unseren Produkten.