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Änderung der VDE-AR-Normen 4105 und 4110

Für einen schnelleren Ausbau von Photovoltaik

Der Ausbau von Photovoltaikanlagen geht in Deutschland zu langsam voran. Das Ziel der Bundesregierung bis 2030 die Leistung der installierten PV-Anlagen von aktuell rund 70 auf 215 Gigawatt zu steigern, ist nur möglich, wenn neben Privatdächern auch Firmen- und Gewerbedächer genutzt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden vom Bundesverband Solarwirtschaft, dem Bundeswirtschaftsministerium, der Bundesnetzagentur und dem Forum Netztechnik/Netzbetrieb im Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE) beschlossen, dass die bestehenden Verordnungen geändert werden müssen. Die Änderungen sind am 15. Mai 2024 in Kraft getreten.

Sanierungsfahrplan für Unternehmen und Kommunen.

Die Veränderungen sollen den Netzanschluss von PV-Anlagen der Leistungsklasse zwischen 135 kW und 500 kW vereinfachen und für weniger Kosten sorgen. Gleichzeitig betrifft die Änderung der VDE-AR-Normen auch die Anforderungen, ab wann ein EZA-Regler eingebaut werden muss.

Wofür benötigt man einen EZA-Regler?

EZA steht für Erzeugungsanlage, wie beispielsweise Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerke (BHKW). Mit einem EZA-Regler ist es möglich, die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien zu regulieren und damit die Netzstabilität zu garantieren und die Effizienz einer Anlage zu steigern. Der Begriff EZA-Regler stammt aus den technischen Anwendungsrichtlinien (TAR), die auch unter dem Namen VDE-Normen bekannt sind. In den Richtlinien wird - nach den aktuellen Netzanschlussregeln - die Anbindung von Anlagen an das Nieder-, Mittel-, Hoch-, und Höchstspannungsnetz sowie deren Betrieb festgelegt. Ab einer Einspeiseleistung von 135 kW ist es für Anlagenbetreiber Plicht, ein Anlagezertifikat vorzuweisen. Dies kann durch den Einbau eines zertifizierten EZA-Reglers erfolgen. Wie ein EZA-Regler genau funktioniert, steht in unserem Blogbeitrag "Funktionsweise des EZA-Reglers".

Die Neuerungen im Überblick

1. Was ändert sich bei der VDE-AR-N 4105

Unter die VDE-AR-N 4105 fallen zukünftig PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 500 kW (AC) und einer maximal vereinbarten Einspeiseleistung von 270 kW. Zu der Neuerung zählt auch, dass kein Anlagezertifikat B und keine Konformitätserklärung mehr benötigt werden. Somit entfallen aufwendige Anforderungen. Außerdem ist es nicht mehr relevant, ob die PV-Anlagen an die Nieder- oder Mittelspannung angeschlossen sind. Sie müssen allerdings über einen übergeordneten Entkupplungsschutz verfügen. Letztlich erlangen Eigenverbrauchsanlagen damit denselben Status wie Volleinspeiseanlagen und es wird kein EZA-Regler mehr benötigt.

Anlagen bis 135 kW

Diese PV-Anlagen fallen ohne Einschränkung unter die VDE-AR-N 4105.

Anlagen mit 135 kW bis 270 kW

Anlagen von 135 kW bis 270 kW Anschlussleistung (AC) müssen neben der VDE-AR-N 4105 auch die Inselnetzerkennung deaktivieren und die Schwelle der Frequenzabschaltung auf 52,5 Hz erhöhen. Für diese Anlagen gilt die VDE-AR-N 4110 in Zukunft nicht mehr.

Anlagen mit 270 kW bis 500 kW

Bei PV-Anlagen mit einer Leistung von 270 kW bis 500 kW (AC) und einer Einspeiseleistung von 270 kW sind neben der VDE-AR-N 4105 folgende Bedingungen zu erfüllen:

  • Deaktivierung der Inselnetzerkennung und Erhöhung der Frequenzabschaltung auf 52,5 Hz.
  • Ein übergeordneter Entkupplungsschutz (üEKS) und
  • Die Überwachung der Einspeiseleistung PAV,E nach VDE-AR-N 4105

2. Welche Änderungen ergeben sich für die VD-AR-N 4110?

Für PV-Anlagen mit einer Leistung von 500 kW bis 950 kW (AC) sowie einer Einspeiseleistung von mehr als 270 kW gilt nach wie vor die bisherige Mittelspannungsrichtlinie VDE-AR-N 4110 und ein EZA-Regler muss verpflichtend installiert werden. Für diese Richtlinie ergeben sich keine Veränderungen, sodass für PV-Anlagen dieser Größenordnung auch weiterhin ein Anlagenzertifikat B und eine Konformitätserklärung nach der Elektrotechnischen-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) benötigt wird. Dabei gibt es auch Einheitenzertifikate, die von Herstellern in einer EZE-Datenbank abgelegt werden müssen, damit die Anlagen betrieben werden dürfen. EZE steht für Erzeugungseinheit und ist die Einheit der gesamten elektrischen Maschine, auch als Baureihe oder Produkt bezeichnet.

Datenbank für Einheitenzertifikate

Neben den Veränderungen bei den Normen VDE-AR-N 4105 und 4110 wurde beschlossen, dass eine Datenbank für Einheitenzertifikate für netzrelevante Komponenten wie Wechselrichter, Schutzgeräte, Batteriespeicher, Blockheizkraftwerke oder Kraft-Wärme-Kopplung von der NELEV eingeführt wird. Die EZE-Datenbank wird zukünftig von der Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien (FGW) betrieben. Mit der Einführung der Datenbank werden Hersteller von zertifizierungspflichtigen Komponenten in Zukunft dazu verpflichtet, die Einheiten- und Komponentenzertifikate in der Datenbank zu hinterlegen. Durch diesen Schritt werden die Zertifikate registriert. Muss eine Komponente durch Veränderungen erneut zertifiziert werden, muss auch die aktualisierte Version an die Datenbank gemeldet werden. Grundsätzlich gilt, dass PV-Anlagen nur betrieben werden dürfen, wenn die eingesetzten Komponenten entsprechend zertifiziert sind. Ansonsten darf die Anlage nicht in Betrieb genommen werden. Was zunächst nach einem Mehraufwand klingt, trägt letztlich zur Vereinfachung der Installation von PV-Anlagen bei und sorgt gleichzeitig für einen sicheren Netzbetrieb auch ohne das Anlagenzertifikat B.

Fazit: Einfacher und schneller Anschluss von PV-Anlagen

Mit der Anpassung der VDE-AR-Normen 4105 und 4110 ist ein erster Schritt zu einem schnelleren Ausbau von PV-Anlagen auf Dächern von Unternehmen und städtischen Gebäuden getan. Die Erleichterungen werden einen einfacheren, schnelleren und kostengünstigeren Anschluss an das Stromnetz insbesondere von PV-Anlagen mit einer Leistung bis 500 kW ermöglichen. Sie fallen dann nicht mehr unter die Anwendungsregel VDE-AR-N 4110, sondern unter die VDE-AR-N 4105 und die Pflicht, einen EZA-Regler zu nutzen, entfällt. Die Vereinfachungen sind am 15. Mai 2024 in Kraft getreten.

Änderung der VDE-AR-Normen 4105 und 4110 für schnelleren Ausbau von PV-Anlagen.