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Photovoltaik-Konzepte für Unternehmen

Das gilt es bei der Installation einer PV-Anlage zu beachten

Gute Gründe für die Installation von Photovoltaik gibt es für Unternehmen viele: Unabhängigkeit vom Strommarkt und eine langfristige Reduzierung der Stromkosten, eine krisensichere sowie nachhaltige Stromversorgung, die Aussicht auf gute Rendite – um nur ein paar zu nennen. Außerdem sorgt das Mitte Mai 2024 in Kraft getretene Solarpaket I dafür, dass bürokratische Hürden abgebaut und der Bau von PV erleichtert und beschleunigt werden. Zusätzlich gibt es immer wieder Förderprogramme von Bund, Ländern und Kommunen.

Inhalte von Photovoltaik-Konzepten für Unternehmen.

Doch was gilt es zu beachten, wenn sich Unternehmen für den Bau einer PV-Anlage entscheiden? Wie sieht ein PV-Konzept aus? Welche Aspekte müssen hierbei berücksichtigt werden? Das erfahren Sie in diesem Blogbeitrag. 

Vom Konzept zur fertigen Photovoltaikanlage

Die Voraussetzungen und vorhandenen Gegebenheiten für eine Photovoltaikanlage sind von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Bevor es an den Bau der PV-Anlage geht, sollte zunächst Fachpersonal für eine professionelle Beratung und die Erstellung eines PV-Konzepts hinzugezogen werden. Das Konzept, auch Machbarkeitsstudie genannt, berücksichtigt verschiedene Aspekte wie die individuellen Anforderungen des Unternehmens sowie wirtschaftliche Faktoren. Ist die Machbarkeitsstudie inkl. Handlungsempfehlungen einmal erstellt, geht es – abhängig von der finalen Anlagenleistung – weiter mit der Fachplanung. Es folgt die Ausschreibung und Vergabe des Auftrags und letztlich der Bau und die Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage 

Das Photovoltaik-Konzeptdas gilt es zu beachten

Eine sogenannte Machbarkeitsstudie umfasst in der Regel folgende Bereiche, die nachfolgend genauer erklärt werden: 

Standortanalyse

  • Vor-Ort-Aufnahme mit Begehung relevanter Flächen und detaillierter Aufnahme der bestehenden elektrischen Infrastruktur
  • Zusätzlich besteht die Möglichkeit eines Drohnenflugs zur präzisen Aufnahme aller Gegebenheiten am Standort

Bei der Analyse geht es darum, die vorhandenen Gegebenheiten des Standorts zu betrachten. Sind genügend Flächen vorhanden? Welche Flächen kommen in Frage? PV-Anlagen können z. B. an Fassaden, auf Dächern von Logistik-, Produktions- und/oder Bürogebäuden oder auf überdachten Parkplätzen angebracht werden. Hier gilt es zu prüfen, ob die Statik der Gebäude sich eignet und Dächer bzw. Fassaden dem Gewicht der PV-Anlage standhalten können. Eine besondere Herausforderung stellen zusätzlich im Bestand befindliche Gründächer dar. Hierfür werden standortspezifische Lösungen entwickelt, um die Biodiversität in Einklang mit den PV-Modulen zu bringen. Ebenso besteht an Standorten mit noch nicht versiegelten Flächen die Möglichkeit, eine Freiflächen-PV-Anlage zu installieren. Diese Anlagenvariante bietet sich besonders an, wenn vorhandene Dachflächen statisch nicht geeignet sind und die freien Flächen für andere Zwecke nicht genutzt werden. 

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Standortanalyse ist die Berücksichtigung der Verschattung. Andere Gebäude, Dachaufbauten wie Lüftungsanlagen oder Bäume können Schatten auf die Anlage werfen und somit deren Effizienz beeinträchtigen. Weitere Einschränkungen können die Beschädigung oder Verschmutzung der Anlage durch herabfallende Äste, Pollen, Blätter oder Vogelkot sein.  

Technisches Konzept

  • Ausarbeitung geeigneter PV-Anlagenvarianten zur bedarfsgerechten Versorgung der Liegenschaft
  • Betrachtung notwendiger Erweiterungen der bestehenden elektrischen Infrastruktur

Basierend auf dem aktuellen Verbrauch und den zukünftigen Verbrauchern am Standort (z. B. Ladeinfrastruktur für Elektromobilität oder die Einbindung einer Wärmepumpe) können geeignete Anlagenvarianten ausgearbeitet werden. Je nach Anlagengröße, unterscheiden sich die Anforderungen an den elektrischen Anschluss der PV-Anlage. Dafür müssen beispielsweise Überlegungen zur Kabelführung und zur etwaigen Erweiterung der bestehenden elektrischen Infrastruktur angestellt werden. Hierzu zählt u. a. der Netz- und Anlagenschutz der Erzeugungsanlage, welcher individuell mit dem örtlichen Netzbetreiber abgestimmt werden muss.

Sektorenkopplung

  • Technische und wirtschaftliche Betrachtung verschiedener Einsatzmöglichkeiten eines Batteriespeichers
  • Untersuchungen zur Einbindung von Ladeinfrastruktur in das Gesamtkonzept sowie Betrachtung weiterer zukünftiger Verbraucher am Standort

Bei der Sektorenkopplung geht es um die Vernetzung der PV-Anlage mit weiteren Speichern, Verbrauchern und Erzeugern sowie die Synergieeffekte, die dadurch entstehen können. Fragen, die hier beantwortet werden, sind u. a.: Ist die Integration eines Batteriespeichers von Vorteil? Soll eine Wärmepumpe eingesetzt werden? Kann eine Ladeinfrastruktur für Elektromobilität ins Gesamtkonzept einbezogen werden? Sind weitere Verbraucher vor Ort geplant und welchen Einfluss haben diese auf die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage? Die Nutzung eines Batteriespeichers in Kombination mit einer PV-Anlage bietet sich an, um den überschüssigen Solarstrom zu speichern und diesen zu einem anderen Zeitpunkt einzusetzen. So können der Eigenverbrauch erhöht oder teure Lastspitzen vermieden werden. Soll Ladeinfrastruktur integriert werden und werden die Fahrzeuge beispielsweise primär außerhalb der Zeiten mit hoher Einstrahlung geladen, kann die Einbindung eines Batteriespeichers (in Verbindung mit einem dynamischen Lastmanagementsystem) zur Erhöhung des Eigenverbrauchs einer PV-Anlage sinnvoll sein.

Best-Practice-Beispiel Solarparkplatz der Jungheinrich AG am Standort in Hamburg

Whitepaper zum Thema Elektromobilität.

Auf einer Fläche von insgesamt 1.100 Quadratmetern versorgen 630 innovative Glas-Glas-Photovoltaik-Module 48 Ladepunkte, an denen die Mitarbeitenden ihre E-Autos mit sauberer Energie aufladen können.⁠ Die energielenker Gruppe hat das Projekt konzeptioniert, geplant und die Umsetzung begleitet. Die PV-Anlagen bestehen aus vier PV-Carports sowie einer Dachanlage auf der Konzernzentrale und erzeugen im Jahr 306 MWh elektrische Energie. Diese wird mithilfe eines dynamischen Lastmanagementsystems zum Großteil für den Eigenverbrauch genutzt. Mit dem Strom aus der Photovoltaiküberdachung des Solarparkplatzes können jährlich rund 4.000 Elektroautos vollständig aufgeladen und unseren Berechnungen zufolge 132 Tonnen CO2 eingespart werden. Weitere Informationen zu diesem Projekt finden Sie hier.

Ökologische Auswirkungen

  • Berechnung von CO2-Einsparpotenzialen durch die Einbindung einer Photovoltaikanlage

Die Einbindung einer Photovoltaikanlage kann einen signifikanten Beitrag zur Reduzierung der jährlichen CO2-Emissionen leisten. Dies hat Auswirkungen auf die gesamte CO2-Bilanz des Unternehmens und ist in der Regel ein erster großer Schritt in Richtung Klimaneutralität.

Regulatorik

  • Prüfung regulatorischer Rahmenbedingungen sowie etwaiger genehmigungsrechtlicher Fragestellungen, insbesondere bei Parkplatz- und Freiflächen-PV-Anlagen

Bei der Errichtung von PV-Anlagen müssen bereits im Zuge der Planung gewisse regulatorische Rahmenbedingungen beachtet werden wie z. B. der Netzanschluss, gewisse Meldepflichten und Genehmigungen oder Anlagenzertifizierungen. Auf diese wird im Rahmen der Machbarkeitsstudie hingewiesen:

Netzanschluss:

Der Netzanschluss einer Photovoltaikanlage muss gemäß den Vorgaben des Netzbetreibers erfolgen. Es können je nach Anlagengröße Anforderungen an das Einspeisemanagement gestellt werden, um die Stabilität des Stromnetzes sicherzustellen (z. B. Funkrundsteuerempfänger, EZA-Regler oder Entkupplungsschutz). Der Netzanschluss kann erst nach positiver Einspeisezusage hergestellt werden.

Meldepflichten:

Betreibende von Photovoltaikanlagen müssen bestimmte Meldepflichten erfüllen, z. B. die Anmeldung der Anlage beim zuständigen Netzbetreiber (Netzanfrage vor Inbetriebnahme und Meldung der Veräußerungsform nach § 21 c EEG 2023 vor Beginn des jeweils vorangehenden Kalendermonats der ersten Veräußerung), Anmeldung im Marktstammdatenregister (max. einen Monat nach Inbetriebnahme) oder die Meldung von Anlagenänderungen (erfolgt i. d. R. durch ausführenden Betrieb oder Planer).

Genehmigungen und Bauvorschriften:

Je nach Größe, Standort und Art der Anlage können Genehmigungen und Bauvorschriften relevant sein, z. B. Baugenehmigungen, Naturschutzauflagen oder denkmalrechtliche Bestimmungen.

Anlagenzertifizierung:

Mit Inkrafttreten des Solarpakets I am 15. Mai 2024 entfällt für PV-Anlagen mit einer Leistung bis 500 kW und einer Einspeisung von maximal 270 kW der Nachweis eines Anlagezertifikats B, auch eine Konformitätserklärung ist nicht mehr notwendig. Für Anlagenbetreibende entfallen somit aufwendige und kostspielige Anforderungen. Für PV-Anlagen mit einer Leistung von 500 kW bis 950 kW (AC) sowie einer Einspeiseleistung von mehr als 270 kW ist die bisherige Mittelspannungsrichtlinie VDE-AR-N 4110 weiterhin gültig und ein EZA-Regler muss verpflichtend installiert werden. In den Blogbeiträgen "Was sind die VDE-AR-Normen?" und "Änderung der VDE-AR-Normen 4105 und 4110" gibt es weitere Informationen zu dem Thema.

Fördermittel

  • Analyse der aktuellen Förderkulisse im Hinblick auf die Inanspruchnahme etwaiger Förderungen oder zinsverbilligter Darlehen

In der Regel können Unternehmen von Vergünstigungen oder Förderprogrammen von Bund, Ländern oder Kommunen profitieren. Aktuelle Förderungen finden Sie hier.

Wirtschaftlichkeit

  • Betrachtung der Wirtschaftlichkeit der konzipierten Anlagenvarianten unter Berücksichtigung technischer und betriebswirtschaftlicher Aspekte
  • Einbeziehung möglicher Förderungen in die Wirtschaftlichkeit der Anlagen
  • Betrachtung verschiedener Strompreis- und Zinsszenarien (EEG- und PPA- sowie Direktvermarktungsvergütungen)
  • Darstellung verschiedener Betreibermodelle im Hinblick auf die Investition, die Installation und den Betrieb von PV-Anlagen

Unternehmen haben hinsichtlich der zur Auswahl stehenden Betreibermodelle verschiedene Möglichkeiten. Anlagenbetreibende, die eine PV-Anlage auf den eigenen Flächen installieren und betreiben, können dabei verschiedene Erlösmodelle erwägen. Das entsprechende Modell wird je nach individueller Situation gewählt. Dazu zählen z. B.:

  • Eigenverbrauch (Produzierter Strom wird selbst genutzt, in der Regel die wirtschaftlichste Variante)
  • Volleinspeisung nach EEG-Vergütung (ab einer Leistung über 100 kWp unter Berücksichtigung der Direktvermarktung)
  • Direktstromlieferung mit Power Purchase Agreement (PPA)

Darüber hinaus müssen Unternehmen nicht zwangsläufig selbst Betreiber der Photovoltaikanlage sein, sie können sich auch für investitionsärmere Modelle entscheiden. Hier liegt die Errichtung, die Vermarktung und der Betrieb der PV-Anlage bei einem Dienstleister. Je nach Situation kann eine Anlagenmiete, eine Flächenverpachtung/-vermietung oder das Komplettpaket Contracting sinnvoll sein.

Handlungsempfehlungen

  • Erstellung einer Entscheidungsmatrix sowie einer Management Summary zur Entscheidungsfindung und Information
  • Definition einer eindeutigen Handlungsempfehlung als Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen

Wurden alle genannten Faktoren berücksichtigt, kann eine individuell auf das Unternehmen zugeschnittene Handlungsempfehlung ausgesprochen werden. Das weitere Vorgehen wird gemeinsam abgesteckt. Wir als energielenker Gruppe unterstützen Sie gerne bei der Erstellung des Konzepts und darüber hinaus auch bei der weiteren Fachplanung sowie der Umsetzung.

Fazit: Photovoltaik-Konzepte zur vollständigen Ausschöpfung der Potenziale

Die Installation einer PV-Anlage birgt vielfältige Chancen für Unternehmen. Um diese vollständig ausschöpfen zu können, sollte immer Fachpersonal zur Beratung und Erstellung eines umfassenden Konzepts hinzugezogen werden. Unter Berücksichtigung vielfältiger Faktoren wie z. B. den (technischen) Voraussetzungen am Standort, verschiedene Betreibermodelle, wirtschaftliche Faktoren und regulatorische Anforderungen erhalten Sie ein individuell auf Sie zugeschnittenes PV-Konzept mit Handlungsempfehlungen.

Sie haben Interesse an einer Beratung inklusive Konzept? Sprechen Sie uns an!

Technische Planung von PV-Anlagen.